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Sinnvoller Umgang mit Süßungsmitteln

Tilman Flechsig • Aug. 16, 2023
Tabelle Süßungsmittel
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird das Wort "Zucker" synonym für "Rübenzucker" bzw. "Haushaltszucker oder Industriezucker (= Saccharose )" verwandt. In "Zuckerraffinerien" wird dieser aus Zuckerrüben in Reinform gewonnen. Die so gewonnene Saccharose ist ein sogenannter Zweifachzucker aus den Einfachzuckern Glucose und Fructose.
In der Chemie ist der Begriff "Zucker" ein Oberbegriff für energiereiche Verbindungen aus der Synthese von Pflanzen.  Auch die Einfachzucker Glucose (Traubenzucker), Fructose (Fruchtzucker) und Lactose (Milchzucker) gehören zu den Zuckern. Für die Zahnheilkunde ist bedeutsam, dass die Kariesbakterien im Mund alle diese Einfach- und Zweifachzucker zu Säure verstoffwechseln, was nachfolgend eine Auflösung des Mineralmantels der Zähne, also Karies führen kann.

Zucker ist lecker. Zu viel Zucker kann aber auch Erkrankungen wie Übergewicht, Diabetes, Verschlusskrankheiten (Herzinfarkt, Thrombosen etc.) und natürlich auch Karies verursachen.  Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt nicht mehr als 5% des täglichen Energiebedarfes durch Zucker zu decken. Dieser Wert wird in Deutschland heutzutage allerdings um das Doppelte überschritten. Ein Grund hierfür sind hohe Zuckeranteile in verarbeiteten Lebensmitteln (Fertiggerichte, Konserven u. ä.), auch "versteckte Zucker" genannt. Deshalb werden schon seit Jahrzehnten Ersatzstoffe gesucht, die gesünder, kalorienärmer und zahnschonender sind. Allerdings sind die meisten dieser Süßungsmittel deutlich teurer als Haushaltszucker, der mit unter 3.-€ für ein Kilo unschlagbar günstig ist.

Die Zuckeralternativen lassen sich in drei große Gruppen einteilen:

1)   Zuckerhaltige Nahrungsmittel ohne die lebensmittelrechtliche Bezeichnung „Zucker“
Dabei handelt es sich in der Regel um wenig verarbeitete zuckerhaltige  Lebensmittel, die wie der klassische Zucker zum Süßen eingesetzt werden können.  Sie haben ähnlich viele Kalorien, verursachen die selben Krankheiten und führen ebenfalls zu Karies. Sie sind eventuell gesünder, weil sie noch wertvolle Begleitstoffe, Vitamine oder Mineralien im Vergleich zu reinem "Industriezucker" enthalten.  Bekannte Beispiele sind:
Agavendicksaft (Fructose) , Kokosblütenzucker (Fructose) , Honig (Fructose/Saccharose. = „Invertzucker“) , Melasse (Saccharose.) , Birnendicksaft (Fructose) , Ahornsirup (Saccharose), Dattelsüße (Fructose)

Aus zahnärztlicher Sicht bieten diese Nahrungsmittel, die einfach nur aus naturbelassenen Einfach- oder Zweifach-Zuckern bestehen,  keine Vorteile gegenüber gewöhnlichem Zucker, weil die Mundbakterien diese Kohlehydrate in gleicher Weise verstoffwechseln können und somit die gleiche Kariesgefahr besteht.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch, Fruchtzucker (Fructose) sei vitaminhaltig oder besonders gesund. Das ist nicht der Fall! Übrigens: Haushaltszucker besteht wie oben bereits erwähnt zu einem Teil aus Fruchtzucker ...

Honig besteht aus zum größten Teil aus Fructose (Fruchtzucker), Glukose (Traubenzucker) und Wasser. Weitere Bestandteile sind Mineralien, Enzyme, Vitamine und Aminosäuren. Diese Bestandteile werden für positive gesundheitliche Wirkungen verantwortlich gemacht. Ernährungsphysiologisch dominiert aber der Hauptbestandteil: Zucker.
Aus zahnmedizinischer Sicht ist Honig genauso stark kariesfördernd wie Haushaltszucker. Er hat beim Süßen von Speisen allerdings einen Vorteil: Sein starker Eigengeschmack führt eher dazu, dass man weniger nimmt.

Ein Sonderfall ist Isomaltose (auch Isomaltulose, Handelsname Palatinose), ein Zweifachzucker, der wie Saccharose aus Glucose und Fructose besteht. Beide Einfachzucker sind chemisch anders aneinander gebunden, was zwei interessante Effekte hat: Isomaltose ist zum einen nicht kariogen, weil die Mundbakterien ihn nicht verstoffwechseln können, zum anderen wird dieser Zucker vom Körper langsamer aufgenommen als Haushaltszucker, weshalb er eine weniger starke Insulinausschüttung auslöst. Hierdurch wird die berühmte Hungerattacke durch die massive Insulinauschüttung nach klassischem Zuckergenuss vermieden. Isomaltose eignet sich zum Kochen und Backen, hat insgesamt aber die gleiche Kalorienmenge wie Haushaltszucker. Preislich ist Isomaltose deutlich teurer als Haushaltszucker.
Unser Fazit: Sehr empfehlenswert!

Ein weiterer besonderer Zucker ist Yacon-Sirup, ein sog. Oligofructan. Es handelt sich um einen Mehrfachzucker aus Gruppe der Polyfructane, der ein  natürlicher Pflanzenbestandteil (z. B.: Yacon-Planze) ist. Er ist aus einer Kette von
3-10  Fructoseeinheiten und einem endständigen Glucoserest aufgebaut. Es findet keine Resorption im Darm und  keine enzymatische Spaltung durch Verdauungsenzyme statt. Somit hat dieser Zucker keinen Einfluss auf den Blutzucker. Er ist auch  zahnfreundlich, weil ihn Mundbakterien nicht verstoffwechseln können.  Da er im Dickdarm durch Bakterien abgebaut  wird, kann er in größeren Mengen zu Blähungen führen. Yacon-Sirup schmeckt süßlich (30-50% der Süße von Haushaltszucker) und ist ein zugelassener Zuckeraustauschstoff.
Unser Fazit: Empfehlenswert, allerdings sehr teuer.

2) Zuckeraustauschstoffe => Alditole bzw. Zuckeralkohole
Diese Stoffe haben trotz ihres Namens nichts mit Spirituosen (Ethanol) zu tun, sondern sind Reduktionsprodukte von Zuckern, die süß schmecken, aber durch ihre chemische Struktur dem Körper weniger Energie liefern. Sie kommen natürlich in verschiedenen Pflanzen vor, werden aber inzwischen industriell hergestellt. Sie werden insulinunabhängig verstoffwechselt und sind deshalb für Diabetes gefährdete Menschen interessant. Zuckeraustauschstoffe schmecken sehr zuckerähnlich, liefern Masse, Konsistenz und weniger Kalorien als Haushaltszucker. In großen Mengen konsumiert wirken sie abführend, weil sie im Darm nur langsam aufgenommen werden und Wasser binden. Aus zahnmedizinischer Sicht ist bedeutsam, das die Mundbakterien diese Stoffe nicht abbauen können und somit keine Kariesgefahr besteht. Viele zuckerfreie Bonbons enthalten Zuckeralkohole.  In der EU sind 8 Zuckeralkohole als Lebensmittelzusatz zugelassen:
Sorbit (E 420), auch "Eschenzucker"
Mannit (E 421)
Isomalt (E 953)
Polyglycitolsirup (E 964)
Maltit (E 965)
Lactit (E 966)
Xylit (E 967), auch  "Birkenzucker" genannt
Erythrit (E 968) Dieser Stoff wird weiter unten gesondert besprochen.

Xylit, der klassische Karieshemmer im Kaugummi
Seit langem wird Xylit, das natürlich in Birken vorkommt und deshalb auch "Birkenzucker" genannt wird, als zuckerfreie Alternative verwendet. Es hat 100% der Süßkraft von Zucker und 60% seiner Kalorien, kostet etwa vier mal so viel und eignet sich zum Backen und Kochen, weil es bis 200° hitzestabil ist. Allerdings wirkt es schon ab 20-30g abführend, weshalb es sich am ehesten für kleinvolumigen Zuckerersatz eignet. Es wird von Mundbakterien nicht verstoffwechselt und ist zahnschonend. Studien der Universität Turku zeigten zudem eine bakterienhemmende und damit antikariogene Wirkung, wenn es z. B. als Zuckeraustauschstoff in Kaugummis eingesetzt wird.
Achtung: Xylit ist tödlich für Hunde! 
Unser Fazit: Xylit ist ein idealer Zuckerersatz für kleine süße "Zwischenmahlzeiten" wie Bonbons oder Kaugummi.

Erythrit, der gefallene Star unter den Zuckeraustauschstoffen
Bis zum Jahr 2023 war der Zuckeralkohol Erythrit der "Star" unter den Zuckeraustauschstoffen, da er im Körper überhaupt nicht verstoffwechselt wird und somit überhaupt keine Kalorien hat. Was läge da näher, als alle Speisen und Getränke für Diabetiker komplett mit Erythrit zu süßen? Auch die Mundbakterien können Erythrit nicht verstoffwechseln und müssen hungern. Es gibt keine Insulinstimulation im Körper und es wirkt weniger abführend als der bekannte Zuckeraustauschstoff Xylit. Da Erythrit auch hitzestabil ist, eignet es sich auch zum Backen und Kochen.  Allerdings kann die Backhefe Erythrit auch nicht verstoffwechseln, die Hefe geht nicht auf.  Trotz des 4 x höheren Preises als Haushaltszucker findet Erythrit großen Absatz und wird für Menschen mit Gewichtsproblemen, Gefäßerkrankungen und Diabetes empfohlen.
Im Jahr 2023 wurden nun Langzeitstudien und tierexperimentelle Studien veröffentlicht, die auf ein erhöhtes Risiko für Gefäßverschlusskrankheiten (Schlaganfall, Herzinfarkt, Thrombosen) bei Menschen hinweisen, die regelmäßig Erythrit zu sich nehmen. Dies ist besonders fatal, weil dieser Zuckeraustauschstoff ja gerade für Menschen geeignet zu sein schien, die ein höheres Risiko für genau diese Erkrankungen haben. Da Erythrit im Körper nicht abgebaut wird, reichert es sich in höheren Konzentrationen im Blut an, bis es unverändert über die Nieren ausgeschieden wird. Diese Erythritfracht im Blut scheint dessen Gerinnungseigenschaften zu beeinflussen. 
Die Original-Veröffentlichung können Sie unter folgendem Link nachlesen:
https://www.nature.com/articles/s41591-023-02223-9.epdf?sharing_token=P7SxTuQuWsi2Cxx2rg9a79RgN0jAjWel9jnR3ZoTv0MTnVt_Yzm2YDkmKtSZJOysYZlROr0ymfAdj9yPHH8bMS0DH8RbmAR5D3e48osgPeaBswHzT8dtDWzyQsRvQmrxd5HAOyFcczQI0K4og0NabKspksNKx55r97P3BoBGVicA_QZZaR1JKGC5OeANVyurNp-dYxkW-6lWvyOTNwXZ6Q%3D%3D&tracking_referrer=www.br.de
Fazit: Für Menschen mit einem  erhöhten Risiko für Gefäßverschlusskrankheiten gilt ab sofort: Hände weg vom Erytrit, bis genauere Erkenntnisse vorliegen.


3) Süßstoffe => Zuckerfreie süß schmeckende Verbindungen
Zu dieser Gruppe gehören sehr unterschiedliche chemische Verbindungen, deren Süßkraft deutlich  höher ist als beim Zucker. Aus diesem Grunde liefern sie einerseits kein Volumen (beim Backen) und haben keine bindende bzw. klebende Wirkung.  Sie haben fast keine Kalorien und werden unterschiedlich verstoffwechselt. Der Geschmack ist nicht immer exakt zuckerähnlich, deshalb werden zum Teil Mischungen unterschiedlicher Süßstoffe verwendet, um bei hoher Süßkraft einen seltsamen Geschmack zu vermeiden.  Über gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Süßstoffen wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Die WHO empfiehlt, dass Süßstoffe nicht genutzt werden sollten, um eine Gewichtskontrolle zu erreichen oder das Risiko nichtübertragbarer Erkrankungen (Diabetes, Herzinfarkt etc.) zu reduzieren. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte ,bedingte Empfehlung' (conditional recommendation), also eine zurückhaltend ausgesprochene Empfehlung“. Harte Fakten, die auf gesundheitliche Gefahren bei "normalem Konsum" hinweisen, liegen nicht vor.
Eine negative Beeinflussung der Darmflora durch Süßstoffe wird für möglich gehalten (dies gilt allerdings auch für Zucker). Als Faustregel für unbedenklichen Konsum gilt: Wenn Sie die Menge an Süßstoff zu sich nehmen, die in Ihrer Süßkraft einer unbedenklichen Menge an Haushaltszucker entspricht, sind Sie auf der sicheren Seite. Ein Glas Limonade mit Zucker oder mit Süßstoff am Tag ist also gleichermaßen unbedenklich. Es ist aber nicht sinnvoll oder ratsam, literweise sogenannte "Light"-Limonaden zu sich zu nehmen, bloß weil sie keine Kalorien enthalten.

 In der EU sind 11 Süßstoffe zugelassen und tragen deshalb eine "E"-Kennnummer:
Acesulfam K (E 950):
Aspartam (E 951)
Cyclamat (E 952)
Saccharin (E 954)
Sucralose (E 955)
Thaumatin (E 957)
Neohesperidin DC (E 959)
Steviolglycoside (E 960)
Neotam (E 961)
Acesulfam-Aspartamsalz (E 962)
Advantam (E 969)

Der Süßstoff Aspartam (E 951) setzt beim Abbau im Körper die Aminosäure Phenylalanin frei. Menschen mit der Erbkrankheit "Phenylketonurie" dürfen diesen Süßstoff nicht zu sich nehmen. Aus diesem Grunde steht der Warnhinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle!" auf Lebensmitteln, die mit Aspartam gesüßt sind.
Im Jahr 2023 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Aspartam aufgrund tierexperimenteller Studien in die IARC-Gruppe 2b als "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Mit großen Mengen Aspartam gefütterte Ratten zeigten ein höheres Auftreten von Tumorerkrankungen. Die WHO hält aber 40 mg/kg Körpergewicht Aspartam am Tag für unbedenklich. Diesen Wert würde ein 70 kg schwerer Mensch erst überschreiten, wenn er mehr als neun handelsübliche Dosen eines Aspartam-gesüßten Diätgetränkes täglich zu sich nimmt. Denken Sie an die oben genannte Faustregel für unbedenklichen Konsum von Zucker oder Süßungsmitteln.
"Hilfe, ich habe schon seit Jahren Aspartam zu mir genommen! Bekomme ich jetzt Krebs?"
Keine Panik. Zunächst git es die Aussage der WHO zu verstehen. Die IARC-Klassifikation hat 4 Stufen:
1 = krebserregend, 2a = wahrscheinlich krebserregend, 2b = möglicherweise krebserregend, 3 = nicht einstufbar oder       wahrscheinlich nicht   krebsauslösend
Die Klassifikation ermöglich die Einordnung von Verdachtsfällen und soll die wissenschaftliche Untersuchung von eventuellen Zusammenhängen fördern.
In die Klasse 1 (121 Substanzen bzw. Faktoren) gehören u. a. Tabakrauch, verarbeitetes Fleisch, alkoholische Getränke, Dieselabgase und Sonnenlicht. In der Klasse 2a (93 Substanzen) finden sich u. a. Acrylamid (Bratenkruste), rotes Fleisch, heiße Getränke > 65°, Nachtarbeit und Glyphosat. In der Klasse 2b (320 Substanzen) sind u. a. Mobilfunk, Titandioxid und nun auch Asparatam aufgeführt. Es wird unmöglich sein, allen Substanzen oder Einflussfaktoren aus diesen drei Gruppen komplett auszuweichen (Beispiel Straßenverkehr, Mobilfunk) . Harte medizinische Fakten existieren nur für Substanzen der Gruppe 1 und 2a. 
Aspartam ist häufig in Kombination mit anderen Süßstoffen (=> Geschmacksoptimierung) in zuckerfreien Bonbons enthalten. Zum Beispiel finden sich in den bekannten zuckerfreien Ricola-Bonbons (meine Lieblingsmarke) Aspartam, Sucralose und Acesulfam-K. Der Verzehr weniger Stück am Tag ist vollkommen unbedenklich.
In der beliebten Coca-Cola Zero ist die Süßstoffkombination Cyclamat, Acesulfam K und Aspartam. Ein Glas dieses Getränkes am Tag wird Ihnen genausowenig schaden wie der Konsum eines Glases "klassischer" Cola. Falsch wäre es jedoch, seinen Flüssigkeitsbedarf am Tag (2-3 Liter) komplett mit gesüßten zuckerfreien Getränken zu decken. Die WHO empfiehlt, haupsächlich  Leitungs- oder Mineralwasserzu trinken.
Fazit: In vernünftigen Mengen ist Aspartam immer noch als unbedenklich anzusehen.

Stevia, die natürliche Alternative
In den letzten Jahren erfreuen sich Stevioglycoside (E960) einer wachsenden Beliebtheit. "Stevia" wird als natürlich beworben, allerdings im Rahmen der Herstellung aufwändig chemisch bearbeitet. Die Süßkraft entspricht der 300fachen von Haushaltszucker. Der Geschmack wird  mit zunehmender Konzentration unangenehm. Wegen der hohen Süßkraft liefert Stevia kein Volumen. Da kein Stoffwechsel im Mund stattfindet, ist Stevia  zahnschonend und aus zahnmedizinischer Sicht eine sinnvolle Alternative.
Stevia führt zu keiner Insulinstimulation und kann für Diabetiker sinnvoll sein, wirkt nicht abführend und ist für das Backen und Kochen geeignet, da es bis 200°C hitzestabil ist.
Fazit: Wer geschmacklich mit Stevia zufrieden ist, findet hier eine gute Alternative zu anderen Süßstoffen.

Problematisch: Süßstoff Sucralose (E 955) im Liquid von E-Zigaretten (Verdampfern)
E-Zigaretten (sog. Verdampfer) liegen bei jungen Menschen gerade voll im Trend. Fruchtig-süße Aromen sollen insbesondere Jugendliche zum Konsum verlocken. Dabei setzen die Hersteller auf den geschmacksverstärkenden Effekt des Süßstoffes Sucralose, der einen lang anhaltendem süßem Nachgeschmack liefert und so ein Genussverstärker ist.
Sucralose ist 600 x süßer als Zucker und  zahnschonend. Problematisch ist, dass beim Erhitzen von Sucralose über 120° Celsius Schadstoffe entstehen können, die Verdampfer aber die Trägerstoffe des Liquids auf höhere Temperaturen bringen müssen, damit überhaupt Dampf entsteht  (Siedepunkt Trägerstoff Glycerol (E 422) => 290°, Trägerstoff Propylenglycol (E  1520) => 188°). Durch die höheren Temperaturen  können aus der Sucralose chlorierte organische Verbindungen entstehen, die möglicherweise einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Es liegen noch keine gesicherten Langzeitdaten zur Schädlichkeit von verdampften Süßstoffen vor.
Fazit: Mit Sucralose "gesüßte" Liquids sind möglicherweise gesundheitlich problematisch. 
Untersuchungen zeigen zudem, dass E-Zigarretten weniger eine "Ausstiegsdroge" von ehemaligen Zigarettenrauchern, sondern eher eine  "Einstiegsdroge" für Jugendliche sind, die später zu klassischen Zigaretten wechseln. Auch aus dieser Sicht sind E-Zigaretten kein unbedenkliches Genussmittel.
 





von Tilman Flechsig 22 Apr., 2024
Verwendet unsere Praxis noch Amalgam? Nein. Wir haben in unserer Praxis die Verwendung von Amalgam schon vor über 25 Jahren komplett eingestellt. Bei Kindern und Jugendlichen haben wir es nie verwendet. Im Jahr 2018 hat die EU die Verwendung des Materials bei Schwangeren und Kindern unter 15 Jahren verboten. Nur für diesen kleineren Personenkreis übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die höheren Kosten einer Kompositefüllung. Wir bieten in unserer Praxis sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtige Alternativen zum Amalgam an. Alle Patienten werden vor der Behandlung über eventuell anfallende Kosten bei der Versorgung mit höherwertigen Materialien informiert. Welche Konsequenzen ein EU-Amalgamverbot für die zukünftige Kostenübernahme von Kompositefüllungen (" Kunststofffüllungen ") durch die Krankenkassen haben wird, können wir derzeit noch nicht abschätzen. Für das Jahr 2024 ändert sich erst einmal nichts.
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Moderne Zahnerhaltung funktioniert . Immer mehr Menschen behalten immer mehr eigene Zähne bis in hohe Lebensalter. Dieser Erfolg wird für Deutschland durch repräsentative Studien bestätigt, zum Beispiel durch die fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) von 2016. Mehr eigene Zähne im Mund - das ermöglicht Zahnärzten, in weit höherem Maße als früher Zahnersatz anzufertigen, der fest im Mund verankert ist, also Kronen und Brücken anzufertigen, statt wie früher einen herausnehmbaren Zahnersatz herzustellen. Die Lebensqualität der so versorgten Menschen ist höher, der Kaukomfort und die Kauleistung steigen. Dieser Trend wird durch den Einsatz von Zahnimplantaten noch verstärkt, weil diese strategische eingesetzten künstlichen Zahnwurzeln die Möglichkeiten der fest sitzenden Verankerung für Zahnersatz nochmals erweitern. Die Gruppe der Menschen, die zahnlos und mit einer Totalprothese versorgt sind, wird kleiner. Diese erfreuliche Entwicklung hat allerdings auch eine Schattenseite. Wo früher Totalprothesen mit einer "Kukident"-Reinigungstablette über Nacht im Wasserglas auf dem Nachttisch gereinigt werden konnten, müssen nun auch im hohen Alter die eigenen Zähne im Mund gepflegt werden. Mit steigendem Lebensalter treffen zwei Entwicklungen aufeinander: Zum einen steigt mit höherem Alter die Gefahr für Karies gegenüber dem mittleren Alter an. Freiliegende Zahnhälse, vergrößerte Zahnzwischenräume und abgenutzte Schmelzareale sowie eine geringere Speichelproduktion vergrößern die Anfälligkeit für Karies. Einschränkungen bei der Mundhygiene (Beweglichkeit von Schulter, Arm und Fingern, Sehschärfe etc.) begünstigen die Entstehung schädlicher Bakterienbeläge auf den Zahnoberflächen. In besonderem Maße sind Menschen gefährdet, die pflegebedürftig sind und noch eigene Zähne haben. Hier vergrößert sich der allgemeine Pflegebedarf durch die technisch herausfordernde Pflege der Zähne noch einmal deutlich. Und gerade in diesem Bereich gibt es zur Zeit noch die größten Defizite sowie einen hohen Informationsbedarf. Für Angehörige und Pflegende gibt es seit eine sehr informative Informations- und Lernplattform im Internet: https://mund-pflege.net/ Auf dieser vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Plattform werden eine Vielzahl von Informationen und praktische Tipps gegeben. Die Kapitel sind durchgehend bebildert, frei von Werbung und gut verständlich. Ein Blick auf diese Seite lohnt sich für jeden!
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Testbericht über die neue elektrische Zahnbürste oral-b iO10.
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" Unverantwortlich: Immer noch Titandioxid in Kinderzahnpasta " - so lautet der etwas reißerische Titel der online-Veröffentlichung der Zeitschrift Öko-Test zu ihrem aktuellen Testbericht über die Inhaltsstoffe von Kinderzahnpasten. Zu lesen unter: https://www.oekotest.de/freizeit-technik/Unverantwortlich-Immer-noch-Titandioxid-in-Kinderzahnpasta_13489_1.html Doch besteht hier wirklich die reale Gefahr einer drohenden Erbgutschädigung für unsere Kinder durch Zahnpasta? Über Inhaltsstoffe von Zahnpasten lässt sich lange diskutieren. Insbesondere bei Zahnpasten für Kinder ist der Verbraucher heute sehr kritisch und hinterfragt ihren Nutzen bzw. wägt ein schädliches Potential dagegen ab. Grundsätzlich gilt : => Kinderzähne sollten ab dem ersten Zahn von den Eltern 2 x täglich von allen Seiten sauber geputzt werden. => Die Schutzwirkung fluoridierter Zahnpasta ist höher als die Kombination von Fluoridtabletten und fluoridfreier Zahnpasta und diese höher als die alleinige Anwendung von fluoridfreier Zahnpasta. => Die Fluoridkonzentration, die die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendzahnheilkunde empfiehlt, sind: 0-2 Jahre: "Erbse" mit 500 ppm Fluorid oder "Reiskorn" mit 1000 ppm Fluorid 3-6 Jahre: "Erbse" mit 1000 ppm Fluorid ab 7 Jahre" "Erbse" in der Erwachsennenkonzentration von 1450 ppm Fluorid Lesen Sie hierzu auch unseren Betrag " Zeitschrift Öko-Test testet Kinderzahnpasten " aus dem Jahr 2021. => Das Schadenspotential bei sinnvoller Anwendung (kleine Menge) eines handelsüblichen Produktes dürfte äußerst gering sein. Bedenken Sie immer, dass Speisereste und aggressive Bakterien das Zahnfleisch ebenso "chemisch" reizen und schädliche Auswirkungen (Entzündungen, Karies, Schmerzen, eingeschränkte Nahrungsaufnahme etc.) verursachen. => Derzeit werden folgende Inhaltsstoffe von Kinderzahnpasten kritisch diskutiert: + SLS-Schaumbildner (= Natriumlaurylsulfat) kann in höheren Dosierungen die Schleimhaut reizen, es gibt mit den Betainen weniger aggressive Alternativen. + PEG (Polyethylenglycol) und seine Derivate sind Feuchthaltemittel, die die Konsistenz der Zahnpasta optimieren. Das sie die Schleimhaut durchlässiger für Giftstoffe machen und das dies messbare Folgen hat, ist allerdings nicht so eindeutig. Ich kenne hierzu keine Studie. + Triclosan ist ein keimtötender Zusatz, der nur in sehr speziellen Fällen sinnvoll wäre und sich in keiner mir bekannten Kinderzahnpasta mehr befindet. + Bleichmittel zur Zahnaufhellung haben in Kinderzahnpasten nichts verloren und sind dort auch nicht enthalten. + Kunststoff-Mikrokügelchen sind als "schonender" Abriebstoff inzwischen von unbedenklichen Silika-Putzkörpern abgelöst worden und nicht mehr in Kinderzahnpasten zu finden. + Titandioxid ist im Zusammenhang mit einer EU-Verordnung zu Feinstäuben oder Nanopartikeln in der Nahrung in den Focus geraten. Lesen Sie hierzu unseren Blog " Titandioxid in Zahnpasten ". Derzeit würde ich Titandioxid mit einer Partikelgröße von größer als 1 µm als unbedenklich, aber auch unnötig bezeichnen. Auf keinen Fall kann aus den derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Daten geschlossen werden, dass durch diesen Farbstoff in Zahnpasten die Krebsgefahr steigen würde. Es ist also kein Skandal, wenn immer noch Titandioxid in Erwachsenen- oder Kinderzahnpasten zu finden ist, sondern eher unnötig. "Größere Mengen" an Zahnpasta sollten Kinder niemals verschlucken können, da es Aufgabe der Eltern ist, die entsprechende Menge zu portionieren. Wir brauchen die "schöne" weiße Färbung der Zahnpasta nicht wirklich; ob sie diese als Kunde bevorzugen, können Sie am obrigen Bild selber testen. + Blei ist weder im Lebensmittelbereich noch im Bereich der Kosmetik (zu dem die Zahnpasten gehören) zugelassen. Es ist eine giftige Verunreinigung und kein zugelassener Inhaltsstoff. Aktuell: Die Zeitschrift Ökotest hat nun 24 Baby- und Kinderzahncremes geprüft. Vier erhielten die Bestnote, in fünf Pasten steckt der von der Zeitschrift als bedenklich eingestufte umstrittene Stoff Titandioxid, in einer Blei. Unter den 24 getesteten Zahnpasten sind sieben zertifizierte Naturkosmetikprodukte und sieben Pasten ohne Fluorid. Zu den Test-Gewinnern mit der Bestnote „sehr gut“ gehört das Kids Zahngel mit Erdbeer-Himbeer-Geschmack von Bevola Naturals, erhältlich bei Kaufland. Mit 1,73 Euro pro 50 Milliliter bewegt es sich preislich im Mittelfeld, gilt aber auch als Naturkosmetikprodukt. Insgesamt fünf Produkte fallen mit „ ungenügend “ durch, weil sie den von Ökotest als gesundheitsschädlich eingestuften Zusatzstoff Titandioxid ( auf der Packung Kürzel "CI 77891") enthalten. Die Autoren schließen aus der Tatsache, dass die EU Titandioxid seit 2 Jahren als Lebensmittelzusatz verboten hat (dort heißt es E171 ), dass eine Gefahr für Kinder besteht. Die Begründung der Autoren ist, dass die Kinder größere Mengen an Zahnpasta schlucken würden. Das wird hoffentlich durch die sinnvolle Dosierung durch die Eltern begrenzt. Dass Titandioxid direkt das Erbgut schädigt, ist eine sehr steile These der Autoren, die wissenschaftlich nicht belegt ist. Versuche an Mäusen, die über einen längeren Zeitraum mit Titandioxid in Nanopartikelgröße gefüttert wurden, zeigten, dass diese Mäuse Entzündungen im Darm entwickelten. Hierdurch kann theoretisch wie bei jeder chronischen Darmentzündung die Krebsgefahr steigen. Es gibt aber keine derartigen Beobachtungen an Menschen und deshalb nur die Empfehlung, dass Menschen mit bereits bestehenden chronischen Darmentzündungen diesen Stoff meiden sollen. Die Ableitung "Titandioxid = Nanopartikel = Darmentzündung = Krebs" ist eine absurde Vereinfachung, die suggeriert, dass Titandioxid die "intrinsische" Eigenschaft hat, Krebs zu erzeugen. Wenn das so wäre, würde niemand mehr diese Zeilen lesen können, wenn wir die Allgegenwart dieses Stoffes in Farben / Lacken / Tabletten / Lebensmitteln / Kaugummi / Sonnencreme / Papier und vielem mehr bedenken. Das Blend-a-Med Blendi Gel mit Erdbeergeschmack, Odol- Med 3 „Erste Zähne“, Odol-Med 3 Milchzahn „Milde Minze“, Putzi Kinderzahngel und Today Dent Kids Milchzähne fallen durch. Die Ben & Anna Zahnpasta Strawberry Fluoride For Kids , die mit 3,50 Euro pro 50 Milliliter ein teures Produkt und in der Kategorie „zertifizierte Naturkosmetik“ einsortiert ist, erhält „ungenügend“, weil Blei gefunden wurde. Mit „ gut “ sind die Eurodont Kinder Zahncreme mit Bubblegum Geschmack von Aldi, die One Drop Only Kinder-Zahnpasta mit Himbeer-Geschmack und die Sensident Kids Zahncreme, Himbeer-Geschmack von Müller bewertet. Produkte von Elmex, Karex, NUK und Signal liegen im Mittelfeld. Ab sechs Jahren können sich Kinder laut Autoren mit einer Universalzahncreme ohne Zinkzusatz oder mit einer milder schmeckenden Junior Zahncreme die Zähne putzen. Aktuell hat Ökotest im Labor untersucht, ob der Fluoridgehalt der Produkte tatsächlich im deklarierten Bereich liegt – was bei allen der Fall ist. Mein Fazit : Titandioxid in (Kinder-)Zahnpasten ist unnötig und kann ohne Probleme weggelassen werden. Er ist deklarationspflichtig und wird auf der Packung angegeben. Schauen Sie auf die Packung und suchen Sie die Bezeichnung CI 77891, wenn Sie den Inhaltsstoff vermeiden wollen. Die Beschränkungen für Titandioxid im Lebensmittelbereich (hier geht es um ganz andere Mengen des Stoffes) sind eine Vorsichtsmaßnahme der EU und nicht als "Beweis" für eine Gefährlichkeit des Farbstoffes in kleinsten Mengen zu interpretieren. Die Zeitschrift Öko-Test hat leider keine Untersuchungen zur Gesamtmenge und Partikelgröße des Titandioxids in Zahnpasten vorgenommen (Stichwort mikro oder nano?). Achten Sie bitte weiterhin auf die Zahngesundheit Ihrer Kinder und verwenden Sie eine fluoridhaltige Zahncreme.
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