Aktuell

Hier ein aktuelles Beispiel für den täglichen Kampf in unseren Praxen um sachgerechte Regeln für die tägliche Arbeit und die Vermeidung von übermäßiger Bürokratie: Alkohol ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Händedesinfektionsmitteln und Wischdesinfektionen für patientennahe Oberflächen! Weil in den entsprechenden Verwaltungsgremien der Unterschied zwischen dem Trinken von Alkohol und der Anwendung als Oberflächendesinfektionsmittel unklar zu sein scheint, droht ein "Verbot" desselben. Kurioserweise nicht in der Anwendung als Genussmittel, im Scheibenreiniger oder im Parfüm, sondern nur in der zwingend sinnvollen Anwendung im Bereich der Medizin. Auch ein Kompromiss, nämlich die beschränkte Verwendung, würde eine Unmenge an sinnloser Bürokratie bedeuten: Besondere Vorschriften zur Protokollierung von Einkauf, Lagerung, Verwendung, Entsorgung, regelmäßige Aufklärung von Mitarbeitenden zu Gebrauch, Komplexe Schutzmaßnahmen, regelmäßige Aufklärungen über erfolgte Schutzmaßnahmen und den Umgang mit dem Gefahrstoff, Messprotokolle und Archivierung all dieser Unterlagen für Jahre - die Liste ist schier endlos.

Die Frage des "Alkohols in Desinfektionsmitteln" wäre eine schöne Gelegenheit für alle Politiker, die sich den Abbau von "unnötiger Bürokratie" auf die Fahnen geschrieben haben, diesen Irrsinn zu stoppen, bevor er beginnt. Wir Mediziner wissen, was wir tun, und brauchen diese Form von "Hilfe" nicht! Wir möchten unsere Zeit und Kraft sinnvollen Dingen und zuallererst der Behandlung unserer Patienten widmen. Bitte verschonen Sie uns mit diesem Quatsch!

Untenstehend geben wir die gemeinsame Stellungnahme der medizinischen Dachverbände für die betroffenen Ministerien wieder.

Wir werden über den Fortgang der Sache berichten.


Ihr Praxisteam Dr. Gudrun Flechsig und Dr. Tilman Flechsig



Gemeinsame Stellungnahme von KBV, BÄK, KZBV, BZÄK, ABDA und DKG

An den Bundesminister für Gesundheit
An den Bundesminister für Arbeit und Soziales
An die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz


Unter dem Dach der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) werden unterschiedliche Stoffe einer kontinuierlichen Bewertung unterzogen, ob von ihnen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Aktuell läuft eine solche Bewertung des Stoffes Ethanol. Diese Risikobewertung ist in eine entscheidende Phase getreten. Beobachter des Verfahrens sehen eine konkrete Gefahr, dass Ethanol von der ECHA im kommenden Jahr gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (EU-CLP-Verordnung) als reproduktionstoxisch gemäß der Kategorie 2 oder sogar als sogenannter CMR-Stoff der höchsten Gefahrenkategorie 1, d. h. als kanzerogen (C), mutagen (M) und reproduktionstoxisch (R) eingestuft wird.

Die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge. Aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit ist Ethanol als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern von essenzieller Bedeutung für einen wirksamen Infektionsschutz. Ethanol ist sowohl für den Schutz der Patientinnen und Patienten als auch des Gesundheitspersonals unabdingbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die diesem Schreiben beigefügte wissenschaftliche Publikation: „Medical associations and expert committees urge that ethanol be approved as a virucidal active substance for use in hand antiseptics under the European Biocidal Products Regulation, without a CMR classification“ (Kramer et al. 2024).

Ethanol ist seit nahezu 50 Jahren von der WHO als „unverzichtbares Arzneimittel“ anerkannt (WHO, Model List of Essential Medicines, 2023). Lediglich bei oraler Aufnahme hat Ethanol eine nachgewiesene kanzerogene Wirkung, weshalb der Alkohol in Desinfektionsmitteln vergällt wird, um eine orale Aufnahme zu verhindern. Wir halten es für entscheidend, dass bei der Gefährdungsbeurteilung und Einstufung von Ethanol auch der Anwendungsbereich betrachtet wird. Für die Einstufung als Desinfektionsmittel darf die durch eine orale Aufnahme bestehende Gefährdung nicht maßgeblich sein. Die Erfahrung zeigt, dass die durch Händedesinfektion aufgenommenen Mengen an Ethanol unterhalb toxikologisch relevanter Konzentrationen liegen. Nicht zuletzt belegt die seit vielen Jahrzehnten tagtäglich mehrfach durchgeführte Anwendung von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln in der Medizin, dass diese Art der Anwendung gefahrlos möglich ist. Vor allem aber ist darauf hinzuweisen, dass Ethanol gegenüber anderen Alkoholen eine überlegene Wirksamkeit gegen bestimmte klinisch relevante Viren aufweist.

Aus den genannten Gründen wenden wir uns mit der dringenden Bitte an Sie, sich dieser Thematik, sowohl national als auch insbesondere auf europäischer Ebene anzunehmen, um Ethanol als Wirkstoff für Desinfektionsmittel zu erhalten. In dem laufenden Entscheidungsprozess darf das übergeordnete Interesse der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals an einem wirksamen Infektionsschutz nicht außer Acht gelassen werden. Die uneingeschränkte Nutzung von Ethanol als Desinfektionsmittel ist zur Infektionsprävention unerlässlich.


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

Berlin, den 9. Januar 2025



Alle Jahre wieder - kommt die "Erkältungszeit"


Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit häufen sich auch wieder die Infektionen der Atemwege. Grippe- und Coronafälle werden steigen. Falls Sie akut erkrankt sind, sagen sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab. Bitte kommen Sie nicht krank in die Praxis.


Für vorerkrankte oder ältere Menschen ab 60 Jahren bietet sich eine Schutzimpfung gegen Grippe und oder Corona an. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an.


Gesundheitlich gefährdete Menschen sollten sich überlegen, eine FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Wartebereichen zu tragen.


Bleiben Sie gesund!


Ihr Praxisteam für Zahnerhaltung in Witzenhausen





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